Die KZBV hat mit dem GKV-Spitzenverband nun eine Übergangsregelung vereinbart. Bis zum 31.12.2021 können Praxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen für die eAU verfügen, wie bisher den Vordruck Muster 1 nutzen und den Versicherten mitgeben.
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