Wer trägt die Kosten für die Anbindung an die TI?
Zahnärzte müssen nicht selbst für die Anbindung ihrer Praxen an die TI aufkommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Im Normalfall deckt die Förderung sämtliche Kosten ab.
Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Zahnärzte keine Einmalpauschalen mehr. Ihnen steht unter Nachweis bestimmter Kriterien eine monatliche, praxisindividuelle Pauschale zu.