SMC-B Karte für Ihre Zahnarztpraxis
Eine SMC-B Karte (Security Module Card Typ B), auch als elektronischer Praxisausweis bezeichnet, ist eine wichtige Komponente für Zahnarztpraxen im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) des deutschen Gesundheitswesens.
Die SMC-B ermöglicht Ihnen den Zugang zur Telematikinfrastruktur und autorisiert Ihre Praxis zur Einsicht und Bearbeitung der Daten auf elektronischen Gesundheitskarten (ePA).
Häufige Fragen zur SMC-B
Die SMC-B authentisiert die Institution Praxis an der TI und ermöglicht die Signatur der Praxis, nicht der Person. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, dass die Praxis auf die TI zugreift, jedoch nicht wer genau in der Praxis diesen Zugriff ausführt, das kann nur der eHBA.
Der eHBA authentisiert die Person des eHBA-Inhabers an der TI und ermöglicht die Signatur der Person. Es ist also jederzeit nachvollziehbar, wer genau den eHBA zum Zugriff auf die TI genutzt hat.
Die unterschiedlichen kassenzahnärztlichen/kassenärztlichen Vereinigungen.
Die D-TRUST GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, ist der Vertrauensdiensteanbieter und Produzent der SMC-B.
Über die Bestellseite können Sie Ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen.
>> Video der Bundesdruckerei (D-Trust) zur Antragsstellung der SMC-B
Die Karte wird direkt nach der Produktion per Einschreiben mit persönlicher Übergabe an die hinterlegte Lieferadresse versandt. Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller das Einschreiben persönlich entgegennehmen muss. Stellen Sie ggf. eine Vollmacht zur Entgegennahme der SMC-B durch eine andere Person aus oder nutzen Sie die Postvollmacht.
Der PIN-Brief wird drei Tage nach dem Versand der Karte per Post an die hinterlegte Lieferadresse versandt.
Um Kunden der PHARMATECHNIK den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) so einfach wie möglich zu gestalten, arbeitet die Bundesdruckerei GmbH (D-Trust) mit PHARMATECHNIK zusammen. Als PHARMATECHNIK Kunden haben Sie einen zehnstelligen Bestellcode erhalten, der im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei eingetragen wird. Somit kann sichergestellt werden, dass der zertifizierte PHARMATECHNIK-Techniker, der die Anbindung der Praxis an die TI vornimmt, den Status des Antrags punktuell bis zur Auslieferung mitverfolgen und bei der Terminierung des Installationstermins für die TI-Komponenten berücksichtigen kann.
Sofern Sie die Rechnung steuerlich geltend machen wollen, achten Sie bitte darauf, die korrekte Rechnungsadresse zu hinterlegen. Klären Sie diese Frage ggf. mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie den Antrag stellen.
Stellen Sie bitte sicher, dass die Annahme des Einschreibens an der angegebenen Adresse gewährleistet ist.
Für die Freischaltung wurde keine Frist durch den Kartenherausgeber definiert. Sie sollten die SMC-B Karte jedoch zeitnah nach Erhalt der Karte freischalten, da nur mit der freigeschalteten SMC-B die Installation der TI erfolgen kann.
Die Freischaltung der SMC-B erfolgt im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei mittels SMS-TAN- Verfahren oder Servicepasswort. Beachten Sie bitte, dass der PIN-Brief zum Zeitpunkt der Freischaltung bereits vorliegen muss.
>> Video der Bundesdruckerei (D-Trust) zur Freischaltung der SMC-B