Generell legen der Hausarzt bzw. der behandelnde Arzt notfallrelevante Diagnosen, Vorerkrankungen und Operationen als Notfalldatensatz an. Auch weitere notfallrelevante Aspekte wie Allergien, Implantate, Prothesen, Kommunikationsstörungen (Hör-Seh-Sprachbehinderung) und notfallrelevante Medikationen können mit der Erlaubnis des Patienten gespeichert werden. Darüber hinaus ist es auch möglich, persönliche Erklärungen des Patienten auf dem Notfalldatensatz zu speichern.
Für das Auslesen des Notfalldatensatzes wird ebenfalls die Zustimmung des Patienten benötigt. In Notfallsituationen können die Daten auch ohne Zustimmung ausgelesen werden. In diesem Fall ist die Notwendigkeit des Zugriffs zu begründen. Jeder Zugriff wird protokolliert.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Checkliste Notfalldaten anlegen und der Checkliste Notfalldaten auslesen.
Die KZBV hat einen Leitfaden zum Notfalldatenmanagement veröffentlicht. Er beschreibt die Prozesse rund um das NFDM in der zahnärztlichen Praxis: