Digitaler Informationsaustausch von Gesundheitsdaten
ePA

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Am 15. Januar 2025 fiel der Startschuss für die elektronische Patientenakte (ePA). In ausgewählten Modellregionen wurde eine Testphase gestartet, um die Einführung zu erproben. Der genaue Zeitplan für den bundesweiten Rollout ist aktuell noch offen. Ursprünglich war der 15. Februar angedacht, aktuell wird jedoch mit einem Start frühestens im März oder April gerechnet.

Sicher ist dagegen: Mit LinuDent sind Sie optimal vorbereitet. Unsere Praxissoftware unterstützt alle Funktionen der ePA und sorgt dafür, dass Ihre Zahnarztpraxis rechtzeitig und reibungslos auf die neuen Anforderungen umstellen kann.

Voraussetzungen

Um die „ePA für alle“ nutzen zu können, benötigen Sie eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) sowie ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem. LinuDent hat die notwendige Konformitätsbescheinigung bereits von der gematik erhalten und ist für die „ePA für alle“ zertifiziert. Somit haben Sie als LinuDent-Nutzer keine Honorarkürzungen wegen fehlender Konformität zu befürchten. Pünktlich zum bundesweiten Start der ePA wird ein Softwareupdate mit allen Funktionen ohne Zusatzkosten für Sie bereitgestellt.

Zweck der ePA – Verbesserter Informationsaustausch

Die ePA bietet eine zusätzliche, strukturierte Möglichkeit zum Austausch von Gesundheitsdaten unter behandelnden Ärzten. Um eine für den Patienten optimale Nach- und Mitbehandlung zu ermöglichen, werden medizinische Dokumente und eine Medikationsliste in der ePA gespeichert und runtergeladen. Patienten verwalten die ePA über eine App, die von ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird. Über das Einlesen der eGK wird die ePA mit der Patientenakte in LinuDent verknüpft. Durch den verbesserten Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern können Therapien besser auf Vorerkrankungen abgestimmt oder Koexistenzen zwischen Krankheiten einfacher erkannt werden.

Informationsaustausch
Was kann über die ePA geteilt werden?


  • Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen 
  • Notfalldaten 
  • Persönliche Erklärungen
  • Medikationsplan
  • Zahnbonusheft
  • Arztbrief 

ePA 2.0
Das elektronische Zahnbonusheft


Mit dem Stand ePA 2.0 können jetzt auch sogenannte Medizinische Informationsobjekte (MIOs), wie das elektronische Zahnbonusheft auf Wunsch von der Zahnarztpraxis geführt werden. Das elektronische Bonusheft bietet die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie bislang im papiergebundenen Heft in elektronischer Form strukturiert abzubilden. Der Patient hat seinen gültigen Nachweis für den Bonusanspruch jederzeit über die ePA abrufbar. Die Einträge werden über den Praxisausweis (SMC-B) signiert. Das Stecken des eHBA mit Pin-Eingabe ist nicht notwendig. So kann das Praxisteam am Empfang die Dokumentation im Zahnbonusheft wie gewohnt weiterführen. 


Dokumentationspflicht


Für die folgenden Informationen besteht aktuell Dokumentationspflicht:

  • Befundberichte
  • Befunddaten (bildgebende Diagnostik)
  • Laborbefunde
  • elektronische Arztbriefe
  • Medikation

Diese Dokumente müssen vom behandelnden Arzt in die ePA hochgeladen werden, insofern der Versicherte dem nicht widerspricht.

Zahnarztpraxen müssen auf Wunsch der Patientinnen und Patienten Aktualisierungen der ePA vornehmen und die Versicherten beim Ablegen von ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext anfallenden digitalen Daten unterstützen. In einer Zahnarztpraxis können dies z. B. Röntgenbilder und das elektronische Zahnbonusheft sein.


Bereitstellung und Zugriff auf die Akte


Für alle gesetzlich Versicherten wird eine elektronische Patientenakte angelegt. Die Akte ist standardmäßig für 90 Tage nach Stecken der eGK im jeweiligen Arztsystem einsehbar und nutzbar.

Die Berechtigungen rund um die Aktennutzung können in der Praxis, zusammen mit dem behandelnden Arzt oder dem Praxisteam, geändert werden.

Alle an die TI angeschlossenen Arbeitsplätze in einer berechtigten Praxis können auf die ePA des Patienten zugreifen.

Der Versicherte kann über die ePA-App seiner Versicherung selbst auf die Dokumente in der ePA zugreifen und diese verwalten. Hier kann auch festgelegt werden, für wen und wie lange der Zugriff auf die Dokumente gewährt werden soll. Es gibt verschiedene Optionen. Ein Zugriff kann unter anderem unbegrenzt vergeben oder gesperrt werden.

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Vorteile der ePA

Papierloser Informationsaustausch

Zentraler Zugriff auf Patientendaten

Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Verbesserte Kommunikation mit anderen Ärzten

Vermeidung von Wechselwirkungen zwischen Medikamenten

Verbesserte Behandlungsqualität

Informationen im Notfall

Zeitersparnis und erhöhte Effizienz

Gut zu wissen
FAQ – Alle weiteren Informationen hier im Überblick

Die ePA für alle ist geschützt durch eine Sicherheitsarchitektur nach modernsten Standards. Alle Gesundheitsdaten werden verschlüsselt übertragen. Nur der Versicherte und Ärzte können Daten abrufen. Die jeweilige Krankenkasse kann Dokumente hochladen und hat keine Einsicht in die Akte.

Wird vom Versicherten bei der Krankenkasse Widerspruch eingelegt, wird die Patientenakte deaktiviert. Es kann auch speziell dem elektronischen Medikationsplan widersprochen werden oder dieser für alle Nutzer der Akte verborgen werden.

Das Löschen von Datensätzen erfolgt in der Regel durch die Versicherten selbst über die ePA-App der eigenen Versicherung auf dem Smartphone. Der Vorgang kann auch in Zusammenarbeit in der Praxis durchgeführt werden. Das Löschen von Daten aus der ePA ist unumkehrbar. Die Daten bleiben weiterhin in der ursprünglichen Arztsoftware erhalten.

Alle verschreibungspflichtigen Medikamente, die über ein eRezept verordnet werden, werden automatisch in der Medikationsliste der ePA angezeigt. Ärzte erhalten damit einen aktuellen und strukturierten Überblick, welche Arzneimittel verschrieben, abgeholt und welche dispensiert wurden. Die Liste wird als PDF bereitgestellt.

In der ersten Phase des „ePA für alle“ Roll-out können ausschließlich PDF/A-Dokumente in die ePA geladen werden. Symbole zeigen an welche Dokumente seit der letzten Ansicht neu hinzugekommen sind. Symbole zeigen auch welches Dokument bereits runtergeladen wurde. Verschiedene Filtermöglichkeiten zu Einstellungszeitraum oder Typ des Dokuments oder Behandler vereinfachen die Suche.

PDF/A und Medizinische Informationsobjekte (MIO-Datenformat, z.B. Notfalldaten, Zahnbonusheft, eAU ...)