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TI-Management: ePA

Unsere Praxissoftware unterstützt alle Funktionen der ePA. LinuDent hat die notwendige Konformitätsbescheinigung bereits von der gematik erhalten und ist für die „ePA für alle“ zertifiziert. Somit haben Sie als LinuDent-Nutzer keine Honorarkürzungen wegen fehlender Konformität zu befürchten.

ePA ist Teil des Moduls TI-Management.

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Verbesserter Informationsaustausch dank ePA

Die ePA bietet eine zusätzliche, strukturierte Möglichkeit zum Austausch von Gesundheitsdaten unter behandelnden Ärzten. Um eine für den Patienten optimale Nach- und Mitbehandlung zu ermöglichen, werden medizinische Dokumente und eine Medikationsliste in der ePA gespeichert und runtergeladen. Patienten verwalten die ePA über eine App, die von ihrer Krankenkasse bereitgestellt wird. Über das Einlesen der eGK wird die ePA mit der Patientenakte in LinuDent verknüpft. Durch den verbesserten Informationsaustausch zwischen Leistungserbringern können Therapien besser auf Vorerkrankungen abgestimmt oder Koexistenzen zwischen Krankheiten einfacher erkannt werden.

Was kann über die ePA geteilt werden?

  • Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen 
  • Notfalldaten 
  • Persönliche Erklärungen
  • Medikationsplan
  • Zahnbonusheft
  • Arztbrief

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Das elektronische Zahnbonusheft mit ePA 2.0

Mit dem Stand ePA 2.0 können jetzt auch sogenannte Medizinische Informationsobjekte (MIOs), wie das elektronische Zahnbonusheft auf Wunsch von der Zahnarztpraxis geführt werden. Das elektronische Bonusheft bietet die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie bislang im papiergebundenen Heft in elektronischer Form strukturiert abzubilden. Der Patient hat seinen gültigen Nachweis für den Bonusanspruch jederzeit über die ePA abrufbar. Die Einträge werden über den Praxisausweis (SMC-B) signiert. Das Stecken des eHBA mit Pin-Eingabe ist nicht notwendig. So kann das Praxisteam am Empfang die Dokumentation im Zahnbonusheft wie gewohnt weiterführen.

Dokumentationspflicht

Für die folgenden Informationen besteht aktuell Dokumentationspflicht:

  • Befundberichte
  • Befunddaten (bildgebende Diagnostik)
  • Laborbefunde
  • elektronische Arztbriefe
  • Medikation

Diese Dokumente müssen vom behandelnden Arzt in die ePA hochgeladen werden, insofern der Versicherte dem nicht widerspricht. 

Zahnarztpraxen müssen auf Wunsch der Patientinnen und Patienten Aktualisierungen der ePA vornehmen und die Versicherten beim Ablegen von ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext anfallenden digitalen Daten unterstützen. In einer Zahnarztpraxis können dies z. B. Röntgenbilder und das elektronische Zahnbonusheft sein.

Bereitstellung und Zugriff auf die Akte

Für alle gesetzlich Versicherten wird eine elektronische Patientenakte angelegt. Die Akte ist standardmäßig für 90 Tage nach Stecken der eGK im jeweiligen Arztsystem einsehbar und nutzbar.

Die Berechtigungen rund um die Aktennutzung können in der Praxis, zusammen mit dem behandelnden Arzt oder dem Praxisteam, geändert werden.

Alle an die TI angeschlossenen Arbeitsplätze in einer berechtigten Praxis können auf die ePA des Patienten zugreifen.

Der Versicherte kann über die ePA-App seiner Versicherung selbst auf die Dokumente in der ePA zugreifen und diese verwalten. Hier kann auch festgelegt werden, für wen und wie lange der Zugriff auf die Dokumente gewährt werden soll. Es gibt verschiedene Optionen. Ein Zugriff kann unter anderem unbegrenzt vergeben oder gesperrt werden.

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